Spenden und Stiften

Stifter

Unterstützen Sie die Bürgerstiftung und werden auch Sie Stifterin oder Stifter. Ob mit 500 €, 1000 € oder mit höheren Beträgen, Sie helfen uns mit jedem Beitrag, nachhaltig für das Wohl Ihrer Stadt Tübingen sorgen zu können. Jede Zustiftung wird namentlich dokumentiert und vergrößert das unantastbare Stiftungsvermögen.

» Aktueller Brief der Stiftungsratsvorsitzenden Constanze Schemann-Grupp an die Stifterinnen und Stifter.


Vermächtnis und Erbschaft

Auch Ihr Vermächtnis oder eine Erbschaftverfügung zugunsten der Bürgerstiftung Tübingen kann in vielen Fällen eine sehr gute Lebensentscheidung sein. Der breite Stiftungszweck der Bürgerstiftung Tübingen ermöglicht nahezu alle Zweckbindungen. Sie haben die verbindliche Zusage, dass der vererbte Teil Ihres Vermögens auf Dauer dem von Ihnen vorgesehenen Zweck in Ihrer Stadt Tübingen zugute kommt. Substantielle Unterstiftungen unter dem Dach der Bürgerstiftung, die dauerhaft auf Wunsch auch Ihren Namen oder den eines Angehörigen tragen, sind ebenfalls möglich. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne.


Spenden in beliebiger Höhe

Mit einer Spende in beliebiger Höhe können Sie die Bürgerstiftung Tübingen wirksam unterstützen. Eine Spende fließt anders als die Zustiftung nicht in den Kapitalgrundstock, sondern erhöht die Mittel, die wir an die begünstigten Vereine oder Initiativen aus den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen direkt ausschütten können. In Zeiten sehr niedriger Zinsen sind wir auf solche Mittel angewiesen, um auch bei geringen Erträgen aus dem Stiftungskapital kontinuierlich und wirksam helfen zu können.

Kontonummern für Spenden und für Zustiftungen

Kreissparkasse Tübingen
IBAN DE68 6415 0020 0000 3322 11
BIC SOLADES1TUB

Volksbank in der Region eG
IBAN DE53 6039 1310 0063 5170 00
BIC GENODES1VBH

Haben Sie weitere Fragen?

Würden Sie gerne stiften oder spenden und haben hierzu weitere Fragen an die Bürgerstiftung Tübingen? Gerne dürfen Sie uns hierzu eine Nachricht senden.

Kontaktformular

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