Ausschreibung 2016 - Preis der Bürgerstiftung & Ehrenamtspreis

11.07.2016
von Bürgerstiftung

Themenbereich 2016: "Tübingens musikalischer Nachwuchs: Die junge Szene“

Bürgerstiftung Tübingen | Ausschreibung 2016

für den Preis der Bürgerstiftung Tübingen (€ 10.000) und den Ehrenamtspreis (€ 2.000)

Themenbereich 2016: „Tübingens musikalischer Nachwuchs: Die junge Szene“

Die Bürgerstiftung versteht sich als zentrale Tübinger Stiftung zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Seit dem Jahr 2011, in dem die Bürgerstiftung ihr zehnjähriges Jubiläum feierte, wird neben dem traditionellen persönlichen Bürgerpreis („Ehrenamtspreis“) zusätzlich der Preis der Bürgerstiftung Tübingen zweckgebunden an Institutionen und Gruppierungen vergeben.

In jedem Jahr wird ein anderes thematisches Feld gefördert und unterstützt. 2016 wird der Preis der Bürgerstiftung Tübingen vergeben im Themenfeld:

„Tübingens musikalischer Nachwuchs: Die junge Szene“.

Unter den kulturellen Angeboten der Stadt sticht die Musik als besonders gut repräsentiert hervor. In allen Sparten und Feldern gibt es rege Aktivitäten, und dies von der Ausbildung bis zur Aufführung von Musik. Dieses reichhaltige musikalische Leben in Tübingen lebt von einer gewachsenen Tradition. Aber jede Kultur braucht, um auf Dauer lebendig zu bleiben, immer wieder neu hinzutretende und belebende Elemente. Sie braucht vor allem immer wieder junge Menschen, die sich für Musik interessieren und ihr viel Zeit und Aufmerksamkeit widmen. Deshalb stehen im Zentrum unserer Ausschreibung junge Akteure, neue musikalische Ideen oder auch neu entstehende Sparten an den Rändern der Musikgenres, die vielleicht sogar in andere Kunst- und Kulturformen hinüberreichen und dazu beitragen, die musikalischen Kultur unserer Stadt auf hohen Niveau und vital zu erhalten.

Dieses Feld des jungen musikalischen Tübingens wird meist noch nicht mit regelmäßigen Fördermitteln unterstützt, manche dieser Aktivitäten hat noch keinerlei Unterstützung erhalten. Mit der diesjährigen Preisvergabe wollen wir dieses Feld der Musik und seine Akteure für die Tübinger Stadtgesellschaft sichtbarer machen und ins Gespräch bringen.

DIE PREISE

PREIS DER BÜRGERSTIFTUNG TÜBINGEN (FÜR GRUPPEN UND INSTITUTIONEN) IN HÖHE VON € 10.000

Mögliche Bewerber und Bewertungskriterien

Der Bürgerpreis 2016 richtet sich an Gruppen, Initiativen oder Vereine, die in und um Tübingen herum in oben beschriebenen Themenbereichen der Musik mit konkreten Ideen, mit Vorbereitungen oder bereits mit Aufführungen und Veranstaltungen „unterwegs“ sind. Das Preisgeld soll dazu beitragen, neue Ideen zu realisieren oder fortzuführen, die sonst geringe Chancen auf Umsetzung hätten.

Wir möchten dabei den Rahmen dafür, was genau unter „junge Szene“ zu verstehen ist, bewusst offen und weit halten. Neben den traditionellen Sparten wie Klassik, Jazz, Volksmusik oder Weltmusik kommen auch ganz neue, vielleicht gerade entstehende Felder der Musik in den Blick. Junge Akteure, neue musikalische Ideen und auch neu entstehende Sparten, von der Ideenentwicklung über gemeinsames Üben, von der Ausbildung junger Musiker bis hin zur Aufführung: In diesem bewusst weit gesteckten Spektrum wollen wir die Preisträger suchen und finden.

Die Jury begrüßt insbesondere Projekte, die sich Sparten übergreifend verstehen und/oder eine Verbindung zwischen verschiedenen Musikrichtungen herstellen. So kann etwa die Verbindung von Musik mit Ausdrucksformen wie Tanz, Bildende Kunst, Literatur etc. ein positives Zusatzkriterium bilden.

Die Auswahl des Preisträgers wird zu einem hohen Grad von der künstlerischen Qualität der Arbeit sowie von einer potentiell nachhaltigen oder prägenden Wirkung auf das Musikleben Tübingens bestimmt werden.

Es können sich bewerben oder auch vorgeschlagen werden:

  • Gruppen / Institutionen / Initiativen
  • in und um Tübingen,
  • die eine solche Arbeit bereits nachweislich geleistet haben und die mit dem Preisgeld in die Lage versetzt werden, diese Arbeit fortzusetzen oder inhaltlich und thematisch auszubauen,
  • aber auch neue Initiativen, die eine glaubwürdige Basis haben und entsprechend gut ausgearbeitete Konzepte vorweisen können.

EHRENAMTSPREIS FÜR HERAUSRAGENDES INDIVIDUELLES BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT IN HÖHE VON € 2.000

Mögliche Bewerber und Bewertungskriterien

Die Auswahl der Preisträgerin bzw. des Preisträgers orientiert sich ebenfalls am jeweiligen Jahresthema – sie erfolgt 2016 also unter Tübinger Bürgerinnen und Bürgern, die sich um Tübingens musikalischen Nachwuchs, um die junge Szene verdient gemacht haben. Der Ehrenamtspreis wird immer an Einzelpersonen verleihen, die in aller Regel langjährig und mit hohem persönlichen Engagement gewirkt haben.

Es ist die Erfahrung der letzten Jahre, dass die Kandidatinnen und Kandidaten in aller Regel von Tübinger Bürgerinnen und Bürgern benannt wurden, die das Wirken dieser Personen über Jahre beobachtet und bewundert haben.

Für die Vergabe des Ehrenamtspreises berücksichtigen wir neben der Qualität der geleisteten Arbeit vor allem folgende Kriterien:

  • den hohen Grad des ehrenamtlichen Einsatzes,
  • seine gegebenenfalls jahrelange Dauer,
  • die Vorbildlichkeit, Kreativität und Hartnäckigkeit,
  • die Motivierung anderer Menschen, sich ebenfalls ehrenamtlich einzubringen.

Es wird vorrangig die persönliche Leistung und das individuelle Engagement sowie deren Vorbildwirkung für unsere Stadtgesellschaft bewertet.

Für die Benennung als Kandidat/in für den Ehrenamtspreis stellt es ausdrücklich kein Hindernis dar, wenn die oder der Benannte in einer Gruppe oder Initiative mitarbeitet, die sich auch um den institutionellen Preis der Bürgerstiftung bewirbt. In diesem Falle bitten wir allerdings ausdrücklich um zwei separate Anträge. In der Bewerbung für den Ehrenamtspreis kann und soll in solchen Fällen gerne auf Materialien und Darstellungen Bezug genommen werden, die in der Bewerbung um den Preis der Bürgerstiftung Tübingen bereits enthalten sind. Es soll keinesfalls alles doppelt vorgelegt werden.

INHALT UND UMFANG DER BEWERBUNGEN UM BEIDE PREISE

Mögliche Bewerber und Bewertungskriterien

Die Leistungen der Institution bzw. der vorgeschlagenen Person sollten möglichst prägnant dargestellt werden, max. zwei DIN A 4 Seiten. Sie können durch Anlagen (Ausarbeitungen, Zeitungsberichte, CDs, DVDs, Weblinks, Hinweise auf Veranstaltungen etc.) untermauert werden, soweit es zum Verständnis hilfreich ist.

Es wird die Arbeit der Jury sehr unterstützen, wenn neutrale persönliche Referenzen genannt werden, die der Jury aus eigener Anschauung, Bewertung und Kompetenz die Leistungen der Gruppe bzw. der Einzelperson zusätzlich vermitteln können. Wir sprechen die genannten Personen bei Bedarf direkt an.

Beim Preis der Bürgerstiftung sollte eine Person aus der Gruppe als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner benannt sein, die unserer Jury für mögliche Fragen direkt zur Verfügung steht (unbedingt mit Telefonnummer und Mail-Adresse).

Nur für den Preis der Bürgerstiftung (€ 10.000) gilt auch: Die sich bewerbende Institution muss eine überzeugende Kurzdarstellung geben, wie das Preisgeld eingesetzt werden soll. Neben der Fortsetzung der bisherigen Aktivitäten sollte das Preisgeld z.B. dazu dienen,

  • ein zusätzliches Teilprojekt zu ermöglichen,
  • erkennbar eine akute Bedrohung der begonnenen Arbeit abzuwenden oder
  • die Aktivität langfristig zu stärken.
  • Ebenfalls sollte grob dargestellt werden, in welchem Verhältnis das eingesetzte Preisgeld zu den anderen Mitteln der Institution stehen würde (Vermögen, Vermögenserträge, Mitgliederbeiträge, Spenden, Einnahmen aus Veranstaltungen und öffentliche Fördermittel).

Bei durch Dritte eingereichten Vorschlägen sollte das Einverständnis der vorgeschlagenen Gruppe mit der Benennung für diesen Wettbewerb vorliegen. Ein direkter Antrag durch die Gruppe ist wahrscheinlich sinnvoller.

FRISTEN, TERMINE UND ANSPRECHPARTNER

Die Information der angesprochenen Personenkreise sowie die Anforderung und Versendung dieser Bewerbungsbedingungen erfolgt ab sofort.

Bitte reichen Sie die schriftlichen Bewerbungsunterlagen bis spätestens: 30.09.2016 ein.
Später eingehende Bewerbungen und Unterlagen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden!

Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich per Post und in verschlossenem Umschlag zu senden an bzw. einzureichen bei:

Bürgerstiftung Tübingen
Bei der Fruchtschranne 5
72070 Tübingen

Bitte kennzeichnen Sie bereits auf dem Umschlag der Bewerbungsunterlagen sowie gut erkennbar zu Beginn des Bewerbungsschreibens:

  • Antrag: Preis der Bürgerstiftung Tübingen

oder

  • Antrag: Ehrenamtspreis

Für Fragen zur Bewerbung oder für eventuell später notwendige ergänzende Hinweise zur bereits abgegebenen Bewerbung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:
preise@buergerstiftung-tuebingen.de.

Wir werden dann per E-Mail direkt antworten oder zeitnah ein Telefongespräch vorschlagen.

Die Preisträger des Ehrenamtspreises 2016 und des Preises der Bürgerstiftung Tübingen 2016 werden von uns rechtzeitig benachrichtigt.

Der Festakt zur Verleihung findet am 19. November 2016 ab 11.00 Uhr im Museum (obere Säle) statt.

Und nun: Wir freuen uns auf viele interessante Bewerbungen!

Ausschreibung 2016 zum herunterladen:

application/pdf Herunterladen der Ausschreibung Preise 2016 (141,6 KiB)

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